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Krankmeldungen

 

Entschuldigung bei Krankheit
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit telefonisch im Sekretariat. Das Kind kann auch durch eine Klassenkameradin oder einen Klassenkameraden mündlich entschuldigt werden.
Spätestens am dritten Fehltag bzw. an dem Tag, an dem das Kind die Schule wieder besucht, muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

 

Entschuldigung aus familiären Gründen
Die Klassenlehrerin kann eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen in begründeten Ausnahmefällen genehmigen, sofern dies schriftlich eingereicht wurde. Bei drei oder mehr Tagen muss eine Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.

 

Beurlaubung vor und im Anschluss an Ferien
Eine Beurlaubung von Schülern in unmittelbarer zeitlicher Umgebung von Ferien kann pro Schüler nur in Ausnahmefällen und höchstens einmal während der Grundschulzeit genehmigt werden. Hierfür ist rechtzeitig (mindestens vier Wochen zuvor) ein entsprechender Antrag zu stellen. Dieser Antrag muss von der Schulleitung genehmigt werden.

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Sportbefreiung

Schüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Sport- und Schwimmunterricht befreit werden. Eine zurückliegende Erkältung ist nicht zwingend ein Grund für eine Sportbefreiung. Sie können dem Sportlehrer dies schriftlich mitteilen, so dass dieser je nach Planung entscheiden kann und gegebenenfalls den Schüler von einzelnen Übungen, wie Ausdauertraining befreit.
Wenn ihr Kind längere Zeit nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Kontakt

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Staatliche Grundschule „Tilman Riemenschneider” Holbeinstraße 16

37308 Heilbad Heiligenstadt

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Telefon: (0 36 06) 60 50 12

Fax: (0 36 06) 60 50 89

Email: sekretariat@grundschule2-heiligenstadt.de

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